Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Salzburger Str. 1, 83329 Waging am See |
Telefon: | 08681400543 |
Fax: | 08681400561 |
E-Mail: | rathaus@waging.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 34, 83367 Petting |
Telefon: | 08686809911 |
Fax: | 086861328 |
E-Mail: | info@gemeinde-petting.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 83417 Kirchanschöring |
Telefon: | 086857793921 |
Fax: | 086857793930 |
E-Mail: | gemeinde@kirchanschoering.de |
Anschrift: | Burgstraße 2, 83362 Surberg |
Telefon: | 0861989680 |
Fax: | 08619896822 |
E-Mail: | info@gemeinde-surberg.de |
Anschrift: | Stadtplatz 39, 83278 Traunstein |
Telefon: | 086165219 |
Fax: | 086165201 |
E-Mail: | info@stadt-traunstein.de |
Anschrift: | Hadrianstr. 28, 83413 Fridolfing |
Telefon: | 0868498890 |
Fax: | 08684988977 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Waging am See im Landkreis Traunstein ist ein Luftkurort am Waginger See im Rupertiwinkel. Um 740 wurde der Ort erstmals schriftlich belegt. Sehenswert sind unter anderem das Bajuwarenmuseum sowie der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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