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Sozialämter in Markt Wald - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
1.25 km von Markt Wald
Anschrift:Hauptstr. 61, 86865 Markt Wald
Telefon:08262969250
Fax:082629692520
E-Mail:info@marktwald.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr sowie Do 15-19 Uhr
(12)
Sozialamt des Landkreises
13.29 km von Markt Wald
Anschrift:Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim
Telefon:082619950
Fax:08261995333
E-Mail:info@lra.unterallgaeu.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Markt Wald

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
4.92 km von Markt Wald
Anschrift:Marktplatz 9, 86874 Tussenhausen
Telefon:0826890910
Fax:08268909125
E-Mail:info@tussenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 13:30-17 Uhr Do 13:30-19 Uhr
(1)
Sozialamt
5.76 km von Markt Wald
Anschrift:Siebnacher Str. 1, 86833 Ettringen
Telefon:08249969312
Fax:08249969320
E-Mail:sabine.sturm@gemeinde.ettringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 & Do 13:30-18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
9.4 km von Markt Wald
Anschrift:Maximilian-Philipp-Str. 32, 86842 Türkheim
Telefon:08245530
Fax:082455322
E-Mail:rathaus@tuerkheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(2)
Sozialamt
9.74 km von Markt Wald
Anschrift:Marktplatz 6, 87757 Kirchheim in Schwaben
Telefon:08266860814
Fax:08266860830
E-Mail:info@kirchheim-schwaben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(2)
Sozialamt
10.58 km von Markt Wald
Anschrift:Hauptstr. 34, 87772 Pfaffenhausen
Telefon:0826596980
Fax:08265969833
E-Mail:poststelle@vgem-pfaffenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 15:00-18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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