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Landgerichte in Altenstadt (Oberbayern) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Landgericht Traunstein
132.22 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Herzog-Otto-Straße 1, 83278 Traunstein
Telefon:0861560
Fax:086156200
E-Mail:poststelle@lg-ts.bayern.de
(3)
Landgericht Ellwangen (Jagst)
137.24 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Marktplatz 7, 73479 Ellwangen (Jagst)
Telefon:07961810
Fax:0796181227
E-Mail:poststelle@lgellwangen.justiz.bwl.de
(4)
Landgericht Hechingen
152.92 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen
Telefon:074719440
Fax:07471944104
E-Mail:poststelle@lghechingen.justiz.bwl.de
(3)
Landgericht Tübingen
154.77 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Doblerstraße 14, 72074 Tübingen
Telefon:070712000
Fax:0707152094
E-Mail:poststelle@lgtuebingen.justiz.bwl.de
(2)
Landgericht
159.43 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Kumpfmühler Straße 4, 93047 Regensburg
Telefon:094120030
Fax:09412003299
E-Mail:poststelle@lg-r.bayern.de
(13)
Landgericht Stuttgart
163.23 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart
Telefon:07112120
Fax:07112123556
E-Mail:poststelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
(3)
Landgericht Ansbach
165.12 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Promenade 4, 91522 Ansbach
Telefon:0981580
Fax:098158211
E-Mail:poststelle@lg-an.bayern.de
(4)
Landgericht Rottweil
170.75 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Königstraße 20,, 78628 Rottweil
Telefon:07412430
Fax:07412432381
E-Mail:poststelle@lgrottweil.justiz.bwl.de
(5)
Landgericht Nürnberg-Fürth
181.12 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg
Telefon:091132101
Fax:09113212878
E-Mail:poststelle@lg.nfue.bayern.de
(3)
Landgericht Heilbronn
189.68 km von Altenstadt (Oberbayern)
Anschrift:Wilhelmstraße 8, 74072 Heilbronn
Telefon:07131641
Fax:07131643040
E-Mail:poststelle@lgheilbronn.justiz.bwl.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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