Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstr. 7, 82396 Pähl |
Telefon: | 08808920410 |
Fax: | 08808920440 |
E-Mail: | gemeinde@paehl.bayern.de |
Anschrift: | Stainhartstraße 7, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616810 |
Fax: | 088616812298 |
E-Mail: | ordnungsamt@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchenweg 12, 82399 Raisting |
Telefon: | 08807214390 |
Fax: | 088072143920 |
E-Mail: | ordnungsamt@raisting.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 86911 Dießen am Ammersee |
Telefon: | 08807929417 |
Fax: | 08807929450 |
E-Mail: | anna.lampl@diessen.de |
Anschrift: | Andechser Str. 16, 82346 Andechs |
Telefon: | 08152932521 |
Fax: | 08152932523 |
E-Mail: | info@gemeinde-andechs.de |
Anschrift: | Peter-Kaufinger-Str. 10, 82407 Wielenbach |
Telefon: | 0881934413 |
Fax: | 0881934419 |
E-Mail: | info@wielenbach.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 12, 82211 Herrsching am Ammersee |
Telefon: | 081523740 |
Fax: | 081525218 |
E-Mail: | info@herrsching.de |
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Die Gemeinde Pähl liegt im Landkreis Weilheim-Schongau im Freistaat Bayern. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft wird für das Jahr 748 vermutet. Wegen der Lage in reizvoller Landschaft, ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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