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Jugendämter in Peißenberg - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(40)
Amt für Jugend und Familie
13.64 km von Peißenberg
Anschrift:Schloßplatz 1, 86956 Schongau
Telefon:088612113125
Fax:088612114210
E-Mail:jugendamt@lra-wm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Peißenberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(14)
Jugendamt
29.48 km von Peißenberg
Anschrift:Vogelanger 2, 82319 Starnberg
Telefon:081517720
Fax:08151772142
E-Mail:stadtverwaltung@starnberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di+Do 14-16 Uhr
(42)
Jugendamt des Landkreises
29.63 km von Peißenberg
Anschrift:Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg
Telefon:0815114877584
Fax:0815114811535
E-Mail:fachbereich23@LRA-starnberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-18 Uhr Mi 7:30-14 Uhr Fr 7:30-16 Uhr
(53)
Jugendamt des Landkreises
31.5 km von Peißenberg
Anschrift:Von-Kühlmann-Straße 15, 86899 Landsberg am Lech
Telefon:081911290
Fax:081911291011
E-Mail:poststelle@lra-ll.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(23)
Kreisjugendamt
34.33 km von Peißenberg
Anschrift:Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon:08821751256
Fax:088217518257
E-Mail:jugendamt@lra-gap.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(56)
Jugendamt des Landkreises
34.36 km von Peißenberg
Anschrift:Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf
Telefon:083429110
Fax:08342911551
E-Mail:poststelle@lra-oal.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo, Mi, Fr 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-16 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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