Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Krankenhausstr. 1, 86989 Steingaden |
Telefon: | 08862910111 |
Fax: | 088626470 |
E-Mail: | info@steingaden.de |
Anschrift: | Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616810 |
Fax: | 088616812353 |
E-Mail: | poststelle@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Flößerstr. 1, 86983 Lechbruck |
Telefon: | 0886298780 |
Fax: | 08862987820 |
E-Mail: | rathaus@lechbruck.de |
Anschrift: | Dorfstr. 18, 87642 Halblech |
Telefon: | 083689122223 |
Fax: | 083689122229 |
E-Mail: | praun@halblech.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 86975 Bernbeuren |
Telefon: | 08860910111 |
Fax: | 08860910115 |
E-Mail: | vgem@bernbeuren.de |
Anschrift: | Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 08367912140 |
Fax: | 083671267 |
E-Mail: | info@vgem-rosshaupten.bayern.de |
Anschrift: | Füssener Str. 11, 87675 Stötten am Auerberg |
Telefon: | 0834992040 |
Fax: | 08349920420 |
E-Mail: | info@stoetten.de |
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Prem ist eine Gemeinde des oberbayerischen Landkreises Weilheim-Schongau und liegt an der Grenze zum Oberallgäu. Die dörflich geprägte Ortschaft ist Ausgangspunkt zu den Sehenswürdigkeiten der Region...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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