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Sozialämter in Wildsteig - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
8.29 km von Wildsteig
Anschrift:Krankenhausstr. 1, 86989 Steingaden
Telefon:0886291010
Fax:088626470
E-Mail:info@steingaden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14-17 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
17.17 km von Wildsteig
Anschrift:Bauerngasse 9, 86956 Schongau
Telefon:088612113130
Fax:088612114200
E-Mail:sozialhilfe@lra-wm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Wildsteig

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.27 km von Wildsteig
Anschrift:Kohlgruber Str. 2, 82442 Saulgrub
Telefon:0884574760
Fax:08845747620
E-Mail:geschaeftsleitung@vg-saulgrub.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 00 - 12.00 Uhr, Mi 16.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
7.15 km von Wildsteig
Anschrift:Hauptstr. 27, 82433 Bad Kohlgrub
Telefon:0884574900
Fax:08845749024
E-Mail:meldeamt@bad-kohlgrub.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
7.74 km von Wildsteig
Anschrift:Dorfstr. 23, 82497 Unterammergau
Telefon:08822932243
Fax:088227285
E-Mail:ewo@unterammergau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mi 16.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
7.94 km von Wildsteig
Anschrift:Klosterhof 42, 82401 Rottenbuch
Telefon:0886791100
Fax:08867911016
E-Mail:info@rottenbuch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
9.89 km von Wildsteig
Anschrift:Dorfstr. 18, 87642 Halblech
Telefon:083689122218
Fax:083689122229
E-Mail:sieber@halblech.de
Öffnungs­zeiten:Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr und Donnerstag 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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