Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Fröbelstr. 17, 10405 Berlin |
Telefon: | 030902955418 |
Fax: | 030902955428 |
E-Mail: | svb@ba-pankow.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eichborndamm 242, 13437 Berlin |
Telefon: | 030902942939 |
Fax: | 030902942940 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de |
Anschrift: | Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin |
Telefon: | 030115 |
E-Mail: | tiefgruen@ba-fk.berlin.de |
Anschrift: | Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin |
Telefon: | 030902937620 |
Fax: | 030902937506 |
E-Mail: | sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin |
Telefon: | 030901822823 |
Fax: | 030901822772 |
E-Mail: | sga@ba-mitte.berlin.de |
Anschrift: | Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin |
Telefon: | 030902929000 |
E-Mail: | ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de |
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Hier gibt es weit mehr zu entdecken als nur das Schloss Schönhausen, welches zahlreiche Touristen Jahr für Jahr anlockt. Der Ortsteil verfügt über zahlreiche historische Bauwerke, Villen und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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