Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alt-Köpenick 21, 12489 Berlin |
Telefon: | 030902970 |
Fax: | 030902972626 |
E-Mail: | post@ba-tk.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Blaschkoallee 32, 12359 Berlin |
Telefon: | 030902390 |
Fax: | 030902393749 |
E-Mail: | wohnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de |
Anschrift: | Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld |
Telefon: | 030536720225 |
Fax: | 030536720598 |
E-Mail: | info@gemeinde-schoenefeld.de |
Anschrift: | Premnitzer Straße 13, 12681 Berlin |
Telefon: | 030902936224 |
Fax: | 030902936205 |
E-Mail: | wohngeld@ba-mh.berlin.de |
Anschrift: | Schillerstr. 58, 15738 Zeuthen |
Telefon: | 033762753539 |
Fax: | 033762753546 |
E-Mail: | gemeinde@zeuthen.de |
Anschrift: | Petersburger Straße 86-90, 10247 Berlin |
Telefon: | 030902982508 |
Fax: | 030902982958 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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In Oberschöneweide nahm die AEG vor mehr als 100 Jahren ihren Anfang, wodurch der Berliner Ortsteil natürlich sehr bekannt wurde. Oberschöneweide befindet sich am Wuhletal sowie am nördlichen Spreeufer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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