Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 1, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 033342141300 |
Fax: | 033342142300 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kvbarnim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau |
Telefon: | 03338365267 |
E-Mail: | ordnungsamt@bernau-bei-berlin.de |
Anschrift: | Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 0333464153 |
Fax: | 0333464149 |
E-Mail: | wohnen@eberswalde.de |
Anschrift: | Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 0333464153 |
Fax: | 0333464119 |
E-Mail: | wohnen@eberswalde.de |
Anschrift: | Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin |
Telefon: | 030902960 |
Fax: | 030902964609 |
E-Mail: | post.wohnungsamt@lichtenberg.berlin.de |
Anschrift: | Premnitzer Straße 13, 12681 Berlin |
Telefon: | 030902936224 |
Fax: | 030902936205 |
E-Mail: | wohngeld@ba-mh.berlin.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Rüdnitz im Landkreis Barnim liegt im Amtsbereich Biesenthal-Barnim nordöstlich von Bernau bei Berlin. Schon 1367 wurde Rüdnitz erstmals urkundlich erwähnt.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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