Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda |
Telefon: | 035341155130 |
Fax: | 035341155420 |
E-Mail: | zentrale@vg-liebenwerda.de |
Anschrift: | An der Lanfter 5, 04916 Herzberg (Elster) |
Telefon: | 03535464450 |
Fax: | 03535464448 |
E-Mail: | landrat@lkee.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 12, 04910 Elsterwerda |
Telefon: | 0353365156 |
Fax: | 03533655156 |
E-Mail: | ordnungsmassnahmen@elsterwerda.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 04932 Röderland |
Telefon: | 03533483820 |
Fax: | 03533483834 |
E-Mail: | info@gemeinde-roederland.de |
Anschrift: | Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz |
Telefon: | 0352633280 |
Fax: | 03526332868 |
E-Mail: | info@groeditz.de |
Anschrift: | Radener Straße 2, 01609 Röderaue |
Telefon: | 0352636680 |
Fax: | 03526366815 |
E-Mail: | info@roederaue.de |
Anschrift: | Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden |
Telefon: | 03534376217 |
Fax: | 035343512 |
E-Mail: | info@amt-schradenland.de |
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Die Kurstadt Bad Liebenwerda liegt im Landkreis Elbe-Elster an der Schwarzen Elster. Bereits 1231 wurde Liebenwerda unter Vogt Otto von Ileburg erstmals urkundlich erwähnt. Neben sehr interessanten Museen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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