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Kämmereien in Brandenburg - Öffnungszeiten (Seite 5)

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rathausplatz 1, 16761 Hennigsdorf
Telefon:03302877202
Fax:03302877290
E-Mail:stadtverwaltung@hennigsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Am Rathaus 1, 14979 Großbeeren
Telefon:033701328821
Fax:033701328866
E-Mail:info@grossbeeren.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr
Do 14-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal
Telefon:0337168641
Fax:0337168643
E-Mail:gv@nuthe-urstromtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erwünscht
Anschrift:Rathausstr. 10, 16727 Velten
Telefon:03304379120
Fax:03304379201
E-Mail:rathaus@velten.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 16868 Wusterhausen (Dosse)
Telefon:03397987712
Fax:03397987740
E-Mail:kaminski@wusterhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Anschrift:Markt 10, 14943 Luckenwalde
Telefon:03371672266
Fax:03371672411
E-Mail:kaemmerei@luckenwalde.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 13-15 Uhr sowie Do 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
Anschrift:Birkenallee 1, 16767 Leegebruch
Telefon:03304249633
Fax:03304249696
E-Mail:gemeinde@leegebruch.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Anschrift:Dorfstraße 14 f, 14913 Niedergörsdorf
Telefon:03374169714
Fax:03374172215
E-Mail:kaemmerei@niedergoersdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Do 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anschrift:Bergstraße 2, 16818 Walsleben
Telefon:03392067520
Fax:03392067516
E-Mail:info@amt-temnitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Oranienburger Straße 2, 16540 Hohen Neuendorf
Telefon:03303528124
Fax:033035284100
E-Mail:finanzen@hohen-neuendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
41 - 50 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Kämmerei Brandenburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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