Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Puschkinplatz 12, 15306 Seelow |
Telefon: | 033468500 |
Fax: | 03346420 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Küstriner Straße 67, 15306 Seelow |
Telefon: | 0334680490 |
Fax: | 0334688805 |
E-Mail: | info@amt-seelow-land.de |
Anschrift: | Hegermühlenstraße 58, 15344 Strausberg |
Telefon: | 03341381111 |
Fax: | 03341381430 |
E-Mail: | info@stadt-strausberg.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 033342141300 |
Fax: | 033342142300 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kvbarnim.de |
Anschrift: | Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 0333464153 |
Fax: | 0333464149 |
E-Mail: | wohnen@eberswalde.de |
Anschrift: | Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 0333464153 |
Fax: | 0333464119 |
E-Mail: | wohnen@eberswalde.de |
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Neutrebbin im Landkreis Märkisch-Oderland entstand 1755 mit der Trockenlegung des Oderbruchs unter Friedrich II. Sehenswert sind das Denkmal zu Ehren Friedrichs II. im Zentrum Neutrebbins sowie die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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