Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Altmarkt 1, 01990 Ortrand |
Telefon: | 0357556050 |
Fax: | 035755605230 |
E-Mail: | post@amt-ortrand.de |
Anschrift: | Markt 1, 01968 Senftenberg |
Telefon: | 03573701253 |
Fax: | 03573701107 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßstraße 7/8, 03238 Finsterwalde |
Telefon: | 03531783822 |
Fax: | 035312766 |
E-Mail: | ur@finsterwalde.de |
Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035217250 |
Fax: | 035217259900 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Junghansstr. 2, 01277 Dresden |
Telefon: | 03514881290 |
Fax: | 03514881293 |
E-Mail: | wohnen@dresden.de |
Anschrift: | Grochwitzer Str. 20, 04916 Herzberg (Elster) |
Telefon: | 03535463145 |
Fax: | 03535463126 |
E-Mail: | landrat@lkee.de |
Anschrift: | Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz |
Telefon: | 034217580 |
Fax: | 03421758851310 |
E-Mail: | info@lra-nordsachsen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Tettau liegt direkt an der Landesgrenze zu Sachsen im äußersten Süden Brandenburgs. 1220 wurde Tettau erstmals urkundlich genannt und ist heute vor allem für seine Martin-Luther-Kapelle bekannt.
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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