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Gewerbeämter in Bensdorf - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Gewerbeamt
3.89 km von Bensdorf
Anschrift:August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz
Telefon:03383966916
Fax:03383966931
E-Mail:gewerbeamt@amt-wusterwitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Do 7.30-12.00 & 13.00-15.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bensdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Gewerbeamt
11.64 km von Bensdorf
Anschrift:Friedensstraße 86, 14715 Milower Land
Telefon:03386270915
Fax:03386270930
E-Mail:gemeinde@milowerland.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(7)
Gewerbeamt
12.15 km von Bensdorf
Anschrift:G.-Hauptmann-Str. 21, 14727 Premnitz
Telefon:03386259254
Fax:03386259111
E-Mail:j.doebel@premnitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(6)
Gewerbeamt
12.3 km von Bensdorf
Anschrift:Marktplatz 3, 39307 Genthin
Telefon:03933876220
Fax:03933876140
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(16)
Gewerbebehörde
12.82 km von Bensdorf
Anschrift:Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel
Telefon:03381583280
Fax:03381583299
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(6)
Gewerbeamt
13.74 km von Bensdorf
Anschrift:Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee
Telefon:03381799913
Fax:03381799940
E-Mail:info@amt-beetzsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 und 13-18 Uhr
Do 9-12 und 13- 17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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