Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar |
Telefon: | 033830654222 |
Fax: | 033830282 |
E-Mail: | amt@amt-ziesar.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | August-Bebel-Str. 10, 14789 Wusterwitz |
Telefon: | 03383966923 |
Fax: | 03383966931 |
E-Mail: | steuern@amt-wusterwitz.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 39307 Genthin |
Telefon: | 03933876301 |
Fax: | 03933876140 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Anschrift: | Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg |
Telefon: | 03384979813 |
Fax: | 03384979855 |
E-Mail: | gemeinde@wiesenburgmark.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 15, 39317 Elbe-Parey |
Telefon: | 03934993427 |
Fax: | 03934993424 |
E-Mail: | poststelle@elbe-parey.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381582010 |
Fax: | 03381582004 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Ziesar im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist durch sein Wahrzeichen, die Burg Ziesar überregional sehr bekannt. Zirka 30 km südwestlich von Brandenburg an der Havel gelegen, umfasst Ziesar die Ortsteile...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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