Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar |
Telefon: | 033830654106 |
Fax: | 033830282 |
E-Mail: | amt@ziesar.de |
Anschrift: | Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel) |
Telefon: | 03327739201 |
E-Mail: | fb2@potsdam-mittelmark.de |
Anschrift: | Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow |
Telefon: | 0332038772161 |
Fax: | 0332038772999 |
E-Mail: | ordnungsamt@kleinmachnow.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz |
Telefon: | 03383966928 |
Fax: | 03383966931 |
E-Mail: | ordnungsangelegenheiten@amt-wusterwitz.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 39307 Genthin |
Telefon: | 03933876204 |
Fax: | 03933876140 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Anschrift: | Schlossstr. 1, 14827 Wiesenburg |
Telefon: | 03384979816 |
Fax: | 03384979855 |
E-Mail: | gemeinde@wiesenburgmark.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 15, 39317 Elbe-Parey |
Telefon: | 03934993444 |
Fax: | 03934993424 |
E-Mail: | poststelle@elbe-parey.de |
Anschrift: | Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381583280 |
Fax: | 03381583299 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Ziesar im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist durch sein Wahrzeichen, die Burg Ziesar überregional sehr bekannt. Zirka 30 km südwestlich von Brandenburg an der Havel gelegen, umfasst Ziesar die Ortsteile...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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