Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zur Burghofwiese 2, 16949 Putlitz |
Telefon: | 03398183734 |
Fax: | 03398180671 |
E-Mail: | mail@amtputlitz-berge.de |
Anschrift: | Berliner Straße 49, 19348 Perleberg |
Telefon: | 03876713483 |
Fax: | 03876713432 |
E-Mail: | ordnungsangelegenheiten@lkprignitz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Steindamm 21, 16928 Groß Pankow |
Telefon: | 03398378923 |
Fax: | 03398378925 |
E-Mail: | mail@grosspankow.de |
Anschrift: | Großer Markt, 19348 Perleberg |
Telefon: | 03876781300 |
Fax: | 03876781302 |
E-Mail: | buergermeisterin@stadt-perleberg.de |
Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717223000 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Anschrift: | Walter-Hase-Straße 42, 19370 Parchim |
Telefon: | 03871421339 |
Fax: | 03871421318 |
E-Mail: | info@amtpu.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 19300 Grabow |
Telefon: | 03875650395 |
Fax: | 03875650379 |
E-Mail: | info@grabow.de |
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Berge liegt an den südlichen Ausläufern der Ruhner Berge im Landkreis Prignitz. Das Schloss Neuhausen, welches mehrmals umgebaut wurde und heute saniert ist, lädt zum Besuch ein.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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