Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 033716080 |
Fax: | 033716089180 |
E-Mail: | info@teltow-flaeming.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 34, 15926 Luckau |
Telefon: | 03544594145 |
Fax: | 035442948 |
E-Mail: | stadt@luckau.de |
Anschrift: | Grochwitzer Str. 20, 04916 Herzberg (Elster) |
Telefon: | 03535463145 |
Fax: | 03535463126 |
E-Mail: | landrat@lkee.de |
Anschrift: | Schloßstraße 7/8, 03238 Finsterwalde |
Telefon: | 03531783822 |
Fax: | 035312766 |
E-Mail: | ur@finsterwalde.de |
Anschrift: | Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03375200 |
Fax: | 03375201256 |
E-Mail: | info@dahme-spreewald.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 21, 04886 Beilrode |
Telefon: | 0342173220 |
Fax: | 03421732225 |
E-Mail: | gemeinde@beilrode.com |
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Dahme/Mark liegt im Landkreis Teltow-Fläming am Fluss Dahme und wurde bereits 1164 als Standort einer Burg genannt. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Städte mit historischen Stadtkernen" bietet...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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