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Anschrift: | Markt 24, 16278 Angermünde |
Telefon: | 03331260021 |
Fax: | 03331260045 |
E-Mail: | stadt@angermuende.de |
Anschrift: | Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder |
Telefon: | 03332446620 |
Fax: | 0333222116 |
Anschrift: | Poststr. 25, 17291 Gramzow |
Telefon: | 03986160032 |
Fax: | 03986160060 |
E-Mail: | hoepfner@amtgramzow.de |
Anschrift: | Dorfmitte 14a, 17268 Gerswalde |
Telefon: | 03988775815 |
Fax: | 03988775830 |
E-Mail: | ordnungsamt@amt-gerswalde.de |
Anschrift: | Kleine Klosterstraße 153, 16307 Gartz (Oder) |
Telefon: | 03333277121 |
Fax: | 03333277151 |
E-Mail: | info@gartz.de |
Anschrift: | Prenzlauer Allee 7, 17268 Templin |
Telefon: | 0398720300 |
Fax: | 039872030104 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Steintor 4, 17291 Prenzlau |
Telefon: | 0398475312 |
Fax: | 0398475390 |
E-Mail: | stadtverwaltung@prenzlau.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau |
Telefon: | 03984701132 |
Fax: | 03984704032 |
E-Mail: | ordnungsamt@uckermark.de |
Anschrift: | Templiner Str. 17, 17268 Boitzenburger Land |
Telefon: | 03988961434 |
Fax: | 03988961458 |
E-Mail: | skomrock@gemeinde-boitzenburger-land.de |
Anschrift: | Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow |
Telefon: | 039742890411 |
E-Mail: | ordnungsamt@amt-bruessow.de |
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Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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