| Welche Arten des Daueraufenthaltsrechtes gibt es in Deutschland für Ausländer?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Als eine Person ohne deutsche Staatsbürgerschaft kann man verschiedene Daueraufenthaltsrechte erwerben, die sich vorrangig durch den betroffenen Personenkreis, die Zielsetzung oder andere Gründe voneinander unterscheiden. Zunächst gibt es die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts, welche sich an Bürger der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) richtet. Des Weiteren gibt es die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und die Niederlassungserlaubnis, welche sich an Angehörige eines Nicht-EU-Staates richten. Die Daueraufenthaltskarte hingegen richtet sich an die Familienangehörigen eines EWR-Bürgers, jedoch mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG stellen entsprechend dem deutschen Aufenthaltsgesetz förmliche Aufenthaltstitel dar.