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Von einer Gewinnerzielungsabsicht wird insbesondere dann gesprochen, wenn ein Gewerbe nach Art der Betriebsführung geeignet ist, auf eine zeitliche Dauer hin Umsatz zu erwirtschaften und zusätzlich Gewinn abzuwerfen. Die Begrifflichkeit findet vor allem im Privatrecht und im Steuerrecht Anwendung. Aus privatrechtlicher Hinsicht gehört die Gewinnerzielungsabsicht zu den Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit; im Steuerrecht wird damit zugleich das Vorliegen gewerblicher Einkünfte verbunden.