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Die Gemeindekasse, Kassenverwaltung oder Stadtkasse ist regional für die jeweilige Kommunalverwaltung zuständig. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz haben sich viele Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen, sodass eine Kommunalverwaltung für mehrere Gemeinden zuständig ist. Daher ist auch der Verwaltungsaufbau regelmäßig auf einen Verwaltungsstandort konzentriert, sodass eine Kasse der Verwaltungsgemeinschaft oder Amtsverwaltung für mehrere Gemeinden als zuständig anzusehen ist. Daher hat normalerweise nicht jeder Ort einer Verwaltungsgemeinschaft eine eigene Gemeindekasse.