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Standesamt - Häufige Fragen

Was hat das Standesamt mit dem Zentralen Testamentsregister zu tun?

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Das Zentrale Testamentsregister gibt es seit dem 1. Januar 2012. Es hat zum Ziel, entsprechende erbfolgerelevante Urkunden schnell auffindbar zu machen. Daher ist die Zusammenarbeit zwischen Zentralem Testamentsregister (ZTR) und Standesämtern notwendig. Bei einem Sterbefall ist normalerweise der Standesbeamte angehalten, das ZTR der Bundesnotarkammer über den Sterbefall zu informieren. Die Übermittlung einer Sterbefallmitteilung erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege.

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