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Standesamt - Häufige Fragen

Wie wird eine Geburtsbeurkundung vorgenommen?

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Eine Geburtsbeurkundung bzw. die Eintragung im Geburtenregister wird grundsätzlich vom Standesamt durchgeführt, wobei sich dessen Zuständigkeit regelmäßig aus dem Geburtsort des Kindes ergibt. Für die Beurkundung werden der Familienname und der Vorname des Kindes, der Ort bzw. die Zeit der Geburt, das Geschlecht des Kindes sowie Angaben zu den Eltern aufgenommen. 

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