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Wohnungsbauförderung des Landkreises Bergstraße in Heppenheim (Bergstraße) (Wohnungsamt)

Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße)

(3.2 Sterne, 62 Bewertungen)
Telefon:06252150
Fax:06252155435
E-Mail:info@kreis-bergstrasse.de
Öffnungszeiten:Bürgerbüro:
Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Man wendet sich meist schriftlich an Ämter und Behörden, wenn man ein Anliegen hat. Beim Wohnungsamt handelt es sich häufig um Fragen bezüglich sozialem Wohnungsbau, Wohnberechtigungsscheinen oder Wohngeld. Daher stellen wir Ihnen hier gern Mail, Adresse und Fax der Behörde, zuständig für Heppenheim (Bergstraße), zur Verfügung.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Wohnungsamt-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 49.64088, Längengrad: 8.64306

Wohnungsamt Heppenheim (Bergstraße): Informationen zu Wohnungsbauförderung des Landkreises Bergstraße

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Wohnungsbauförderung des Landkreises Bergstraße in Heppenheim (Bergstraße). Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Wohnungsbauförderung des Landkreises Bergstraße in Heppenheim (Bergstraße) können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.