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Stadtkassen im Landkreis Bergstraße - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kassenverwaltung Heddesbach
32.72 km von Bergstraße
Anschrift:Hauptstrasse 2, 69434 Heddesbach
Telefon:0622892010
Fax:06272912357
E-Mail:post@heddesbach.gvv-schoenau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Stadtkasse Neckarsteinach
38.68 km von Bergstraße
Anschrift:Hauptstraße 7, 69239 Neckarsteinach
Telefon:06229920033
Fax:06229920019
E-Mail:stadtkasse@neckarsteinach.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(1)
Stadtkasse Hirschhorn
59.85 km von Bergstraße
Anschrift:Hauptstraße 17, 69434 Hirschhorn
Telefon:06272923135
Fax:06272923176
E-Mail:info@hirschhorn.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
21 - 23 von 23
Weitere Behörden in der Nähe von Bergstraße

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Gemeindekasse Biblis
2.75 km von Bergstraße
Anschrift:Darmstädter Straße 25, 68647 Biblis
Telefon:0624528871
Fax:062452877
E-Mail:kasse@biblis.eu
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-11:30 Uhr
Mi 8-11:30 Uhr und 14:30-18 Uhr
Do 8-11:30 Uhr und 14:30-16 Uhr
(0)
Stadtkasse Bürstadt
3.46 km von Bergstraße
Anschrift:Rathausstr. 2, 68642 Bürstadt
Telefon:062067010
Fax:06206701280
E-Mail:stadtkasse@buerstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr sowie Mo+Do 14-18 Uhr
(0)
Gemeindekasse Einhausen
4.75 km von Bergstraße
Anschrift:Marktplatz 5, 64683 Einhausen
Telefon:062519602100
Fax:062519602712
E-Mail:post@einhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 16-18 Uhr, mittwochs geschlossen
(0)
Gemeindekasse Groß-Rohrheim
5.55 km von Bergstraße
Anschrift:Rheinstraße 14, 68649 Groß-Rohrheim
Telefon:06245907770
Fax:062459077727
E-Mail:info@gross-rohrheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(0)
Stadtkasse Lorsch
6.52 km von Bergstraße
Anschrift:Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch
Telefon:062515967113
Fax:062515967400
E-Mail:info@lorsch.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Bergstraße
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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