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Gerichtsvollzieher in Hessen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Holderstrauch 29, 36041 Fulda
Telefon:06619429805
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 16-17 Uhr
Anschrift:Am Kornfeld 29, 35041 Marburg
Telefon:06420838416
Fax:06420839393
Sprechzeiten:Mo 12-13 Uhr Mi 9-10 Uhr (beim AG Kirchhain)
Anschrift:Leipziger Str. 189, 36039 Fulda
Telefon:0661603274
Sprechzeiten:Di 11-12 Uhr Do 17-18 Uhr
Anschrift:Wisselsbergstr. 5, 36151 Burghaun
Telefon:06652911720
Fax:06652911721
Sprechzeiten:Mo+Fr 10-11 Uhr (im Gebäude des Amtsgerichts Bad Hersfeld)
Anschrift:Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda
Telefon:066167926324
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-12 Uhr (beim AG Fulda)
Anschrift:Am Bildstock 8, 36124 Eichenzell
Telefon:066594896
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr (AG Fulda)
Fr 14-16 Uhr
Anschrift:Gambacher Str. 2, 35510 Butzbach
Telefon:06033746959
Anschrift:An der Sandbrücke 7, 35216 Biedenkopf
Telefon:06461924295
Fax:06461924296
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr
Do 14-15 Uhr
Anschrift:Am Rippberg 16, 36119 Neuhof
Telefon:066559349786
Sprechzeiten:Mo 16-17 Uhr
Anschrift:Niedertor 5, 36088 Hünfeld
Telefon:06652916210
Fax:06652916211
Sprechzeiten:Mo 16:30-17:30 Uhr Di 10-12 Uhr
Öffnungs­zeiten:Di-Do 9-12 Uhr
21 - 30 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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