Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ludwig-Dörfler-Allee 4 , 65428 Rüsselsheim |
Telefon: | 06142832450 |
Fax: | 06142832440 |
E-Mail: | ordnungsamt@ruesselsheim.de |
Anschrift: | Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau |
Telefon: | 061529890 |
Fax: | 06152989133 |
E-Mail: | info@kreisgg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Stadtzentrum 1, 65479 Raunheim |
Telefon: | 06142402291 |
Fax: | 06142402228 |
E-Mail: | ordnungsamt@raunheim.de |
Anschrift: | Weingartenstraße 46, 64569 Nauheim |
Telefon: | 06152639215 |
Fax: | 06152639280 |
E-Mail: | info@nauheim.de |
Anschrift: | Schulstraße 15, 65474 Bischofsheim |
Telefon: | 06144404221 |
Fax: | 06144404951 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@bischofsheim.de |
Anschrift: | Burgeffstraße 30, 65239 Hochheim am Main |
Telefon: | 06146900130 |
Fax: | 06146900199 |
E-Mail: | info@hochheim.de |
Anschrift: | Herrngasse 3, 65468 Trebur |
Telefon: | 0614720843 |
Fax: | 061473969 |
E-Mail: | gemeinde@trebur.de |
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Rüsselsheim im Kreis Groß-Gerau liegt im Rhein-Main-Gebiet am Unterlauf des Mains und wurde schon um 840 erstmals urkundlich erwähnt. Rüsselsheim ist gegliedert in die Kernstadt, Alt-Haßloch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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