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Anschrift: | Aarweg 10, 35104 Lichtenfels |
Telefon: | 0563697970 |
Fax: | 05636979720 |
E-Mail: | rathaus@stadt-lichtenfels.de |
Anschrift: | Frankenberger Landstraße 8 a, 34497 Korbach |
Telefon: | 0563153261 |
Fax: | 0563153201 |
E-Mail: | info@korbach.de |
Anschrift: | Schlossstraße 1, 34516 Vöhl |
Telefon: | 0563599310 |
Fax: | 05635993199 |
E-Mail: | info@voehl.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 34513 Waldeck |
Telefon: | 056347090 |
Fax: | 0563470945 |
E-Mail: | stadt@waldeck.de |
Anschrift: | Hüfte 7, 34477 Twistetal |
Telefon: | 05695979926 |
Fax: | 05695979933 |
E-Mail: | info@twistetal.de |
Anschrift: | Ehlingshäuser Str. 1, 35110 Frankenau |
Telefon: | 0645579921 |
Fax: | 0645579955 |
E-Mail: | petra.finger@frankenau.de |
Anschrift: | Am Kahlenberg 1, 34519 Diemelsee |
Telefon: | 05633989912 |
Fax: | 05633989930 |
E-Mail: | rainer.fischer@diemelsee.de |
Anschrift: | Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder) |
Telefon: | 064515050 |
Fax: | 06451505100 |
E-Mail: | info@frankenberg.de |
Anschrift: | Waldecker Straße 12, 34508 Willingen (Upland) |
Telefon: | 05632401140 |
Fax: | 05632401128 |
E-Mail: | post@willingen.de |
Anschrift: | Südring 2, 34497 Korbach |
Telefon: | 05631954709 |
Fax: | 05631954385 |
E-Mail: | recht-komm@lkwafkb.de |
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Dieser Landkreis im Regierungsbezirk Kassel befindet im nordwestlichen Teil Hessens. Flächenmäßig ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg der größte hessische Landkreis. Erg gliedert sich in die Städte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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