Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hitzkirchener Str. 19, 63699 Kefenrod |
Telefon: | 06049960619 |
Fax: | 06049960617 |
E-Mail: | kerstin.schaefer-see@gemeinde-kefenrod.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031832500 |
Fax: | 0603183912500 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt |
Telefon: | 06035969917 |
Fax: | 060355054 |
E-Mail: | stadt@florstadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Birx-Straße 6, 63697 Hirzenhain |
Telefon: | 0604597021 |
Fax: | 0604597024 |
E-Mail: | riccarda.brill@hirzenhain.de |
Anschrift: | Carl-Lomb-Str. 1, 63633 Birstein |
Telefon: | 060548080 |
Fax: | 0605480850 |
E-Mail: | info@birstein.de |
Anschrift: | Schlossberg 7, 63688 Gedern |
Telefon: | 06045600817 |
Fax: | 06045600833 |
E-Mail: | ordnungsamt@gedern.de |
Anschrift: | Wächtersbacher Straße 48, 63636 Brachttal |
Telefon: | 06053612151 |
Fax: | 06053612120 |
E-Mail: | info@gemeinde-brachttal.de |
Anschrift: | Eberhard-Bauner-Allee 16, 63654 Büdingen |
Telefon: | 060428841300 |
Fax: | 060428842300 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadt-buedingen.de |
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Kefenrod grenzt nördlich an die Stadt Gedern und liegt im Wetteraukreis. Die Kirche im Ortskern ist besonders sehenswert. 1377 wurde Kefenrod erstmals urkundlich erwähnt und gliedert sich in Bindsachsen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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