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Gewerbeämter in Wöllstadt - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Gewerbeamt Wöllstadt
0.69 km von Wöllstadt
Anschrift:Frankfurter Straße 33, 61206 Wöllstadt
Telefon:06034913118
Fax:06034913123
E-Mail:info@woellstadt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:30-12 Uhr
Di 13:30-15:30 Uhr
Do 13:30-18 Uhr
(21)
Landratsamt, Abt. Gewerbe des Landkreises
6.31 km von Wöllstadt
Anschrift:Berliner Str. 31, 63654 Büdingen
Telefon:060429892530
Fax:06042989492530
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Wöllstadt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Gewerbeamt Niddatal
4.72 km von Wöllstadt
Anschrift:Hauptstraße 2, 61194 Niddatal
Telefon:0603491240
Fax:06034912481
E-Mail:info@niddatal.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(13)
Gewerbeamt Karben
4.85 km von Wöllstadt
Anschrift:Rathausplatz 1, 61184 Karben
Telefon:06039481700
Fax:06039481780
E-Mail:info@karben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
(1)
Gewerbeamt Rosbach
5.65 km von Wöllstadt
Anschrift:Homburger Straße 64, 61191 Rosbach vor der Höhe
Telefon:060038220
Fax:06003822103
E-Mail:info@rosbach-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(37)
Gewerbeamt Friedberg
6.19 km von Wöllstadt
Anschrift:Mainzer Toranlage 6, 61169 Friedberg
Telefon:0603188345
E-Mail:stadt@friedberg-hessen.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 8-12:30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung
(12)
Fachdienst Gewerbe und Markt
7.58 km von Wöllstadt
Anschrift:Am Sonnenplatz 1, 61118 Bad Vilbel
Telefon:06101602255
Fax:06101602350
E-Mail:marktverwaltung@bad-vilbel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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