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Lohnsteuerhilfe Deutschland (Seite 6)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Gartenstr. 3, 98716 Geschwenda
Telefon:03620595704
Fax:03620571830
E-Mail:heike.marr@vlh.de
Anschrift:Oberalbaer Str. 136a, 36466 Unteralba
Telefon:01733161402
E-Mail:rita.moeller@vlh.de
Anschrift:Hermann-Löns-Weg 12, 37197 Hattorf
Telefon:05584949006
E-Mail:ulrike.meinecke@vlh.de
Anschrift:Roßplatz 20, 99625 Kölleda
Telefon:036356029709
E-Mail:ralf.gerlach@vlh.de
Anschrift:Rotenburger Str. 35, 36199 Rotenburg/Fulda
Telefon:06623919749
Fax:06623919727
E-Mail:barbara.ickler@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 17, 99439 Berlstedt
Telefon:03645270109
Fax:03645270109
E-Mail:annette.kaufmann@vlh.de
Anschrift:Talstr. 1, 98716 Geraberg
Telefon:036772059781
Fax:036772059782
E-Mail:wolfgang.koch@vlh.de
Anschrift:Heugasse 3, 36419 Buttlar
Telefon:03696770826
Fax:03696770827
E-Mail:agnes.hahn@vlh.de
Anschrift:Dorfring 48, 99428 Weimar
Telefon:03643425337
E-Mail:cornelia.zock@vlh.de
Anschrift:Lingplatz 18, 36251 Bad Hersfeld
Telefon:066217996718
Fax:05653914918
E-Mail:claudia.gaertner@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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