Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717226300 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Anschrift: | Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust |
Telefon: | 03874115 |
E-Mail: | buergerservice@kreis-lup.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg |
Telefon: | 038417980 |
Fax: | 0384179826 |
E-Mail: | info@dorf-mecklenburg.de |
Anschrift: | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Telefon: | 03855452130 |
Fax: | 03855452139 |
E-Mail: | fhaack@schwerin.de |
Anschrift: | Am Markt 11, 23966 Wismar |
Telefon: | 038412513272 |
E-Mail: | wohngeld@wismar.de |
Anschrift: | Am Wall 03-05, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384375563999 |
Fax: | 0384375510800 |
E-Mail: | info@lkros.de |
Anschrift: | Börzower Weg 3, 23936 Grevesmühlen |
Telefon: | 0384130400 |
E-Mail: | info@nordwestmecklenburg.de |
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Weitendorf an der Warnow liegt zwischen Brüel und Sternberg. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Kaarz, das Gutshaus von 1882 und die gotische Sültener Dorfkirche aus dem 13...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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