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Landgerichte in Wendisch Priborn - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Landgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Landgericht
119.71 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck
Telefon:04513710
Fax:04513711519
E-Mail:verwaltung@lg-luebeck.landsh.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8.00-15.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
(6)
Landgericht Stralsund
120.7 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Frankendamm 17, 18439 Stralsund
Telefon:038312050
Fax:03831205199
E-Mail:verwaltung@lg-stralsund.mv-justiz.de
(2)
Landgericht Lüneburg
123.99 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Am Markt 7, 21335 Lüneburg
Telefon:041312021
Fax:04131202455
E-Mail:lglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
(12)
Landgericht
142.62 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg
Telefon:03916060
Fax:03916062069
E-Mail:poststelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do, Fr 9:00-12:00 Uhr, Mo, Mi, Do 13:00-15:00 Uhr, Di 13:00-17:00 Uhr
(3)
Landgericht
153.47 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Telefon:040428280
Fax:040428434318
E-Mail:poststelle@lg.justiz.hamburg.de
(4)
Landgericht Dessau-Roßlau
166.74 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Willy-Lohmann-Str. 29, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon:03402020
Fax:03402021430
(3)
Landgericht Braunschweig
167.41 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Münzstraße 17, 38100 Braunschweig
Telefon:05314880
Fax:05314882665
(4)
Landgericht Hof
167.55 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Berliner Platz 1, 95030 Hof
Telefon:092816000
Fax:09281600199
(3)
Landgericht
178.1 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Schützenwall 31-35, 24114 Kiel
Telefon:04316040
Fax:04316041830
E-Mail:verwaltung@lg-kiel.landsh.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Do 8.30-15.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr
(3)
Landgericht Frankfurt (Oder)
188.12 km von Wendisch Priborn
Anschrift:Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:03353660
Fax:03353664279
E-Mail:verwaltung@lgff.brandenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Do 7:30-17:30 Uhr, Di 7:30-18:00 Uhr, Fr 7:30-16:00 Uhr
11 - 20 von 40
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Landgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Landgericht in Wendisch Priborn? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Landgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Landgerichte zwischen den Amtsgerichten und den Oberlandesgerichten einzuordnen. Normalerweise sind mehrere Amtsgerichte einem Landgerichtsbezirk zugeordnet und mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Oberlandesgerichtsbezirk dar.

Zuständigkeiten in erster Instanz

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Landgericht regelmäßig als erste Instanz bei strafrechtlichen Verbrechen und schweren Vergehen zuständig, bei denen eine Strafe von mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe zu erwarten ist. In erster Instanz fallen dem Landgericht auch Zivilprozesse zu, bei denen ein Streitwert von über 5.000 Euro zugrunde liegt.

Landgerichte als zweite Instanz

Bei Strafprozessen und Zivilprozessen wird das Landgericht normalerweise als zweite Instanz tätig, wenn es um Berufungen und Beschwerden von amtsgerichtlichen Urteilen geht.

Landgerichtskammern

Im Landgericht sind normalerweise vier Kammern als Spruchkörper untergebracht. Es gibt Zivilkammern, Handelskammern, Strafkammern und Strafvollstreckungskammern.

Besetzung der Kammern in Landgerichten

Die Zivilkammern sind mit drei Richtern besetzt, wohingegen in Handelskammern ein Berufsrichter und zwei Handelsrichter tätig sind. Die Besetzung der Strafkammern und Strafvollstreckungskammern sind allgemein von der jeweiligen Verfahrensart abhängig.

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