Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zum Amtsbrink 2, 17181 Waren (Müritz) |
Telefon: | 0395570872404 |
Fax: | 03955708765965 |
E-Mail: | info@lk-seenplatte.de |
Anschrift: | Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg |
Telefon: | 0395570870 |
Fax: | 03955708765999 |
E-Mail: | info@lk-seenplatte.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Wall 03-05, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384375563999 |
Fax: | 0384375510800 |
E-Mail: | info@lkros.de |
Anschrift: | Putlitzer Str. 25, 19370 Parchim |
Telefon: | 038717226300 |
Fax: | 03871722777777 |
E-Mail: | info@kreis-lup.de |
Anschrift: | Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk |
Telefon: | 03395760841 |
Fax: | 03395760814 |
E-Mail: | stadt@pritzwalk.de |
Anschrift: | Am Markt 7, 18299 Laage |
Telefon: | 03845933522 |
Fax: | 03845933550 |
E-Mail: | info@stadt-laage.de |
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Alt Schwerin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt am Tauchower See. Das Ortsbild ist maßgeblich durch das Schloss im barocken Stil von 1773 geprägt. Auch ein Besuch des Agrarhistorischen Museums...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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