Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zum Amtsbrink 2, 17181 Waren (Müritz) |
Telefon: | 0395570872404 |
Fax: | 03955708765965 |
E-Mail: | info@lk-seenplatte.de |
Anschrift: | Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg |
Telefon: | 0395570870 |
Fax: | 03955708765999 |
E-Mail: | info@lk-seenplatte.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 39, 16928 Pritzwalk |
Telefon: | 03395760841 |
Fax: | 03395760814 |
E-Mail: | stadt@pritzwalk.de |
Anschrift: | Bergstraße 2, 16818 Walsleben |
Telefon: | 03392067530 |
Fax: | 03392067516 |
E-Mail: | info@amt-temnitz.de |
Anschrift: | Heinrich-Rau-Straße 27–30, 16816 Neuruppin |
Telefon: | 033916885102 |
Fax: | 033913239 |
E-Mail: | kreisverwaltung@opr.de |
Anschrift: | Lindenstraße 63, 17033 Neubrandenburg |
Telefon: | 03955552260 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Am südlichen Teil der Müritz in der Mecklenburgischen Seenplatte liegt Vipperow. Architektonisch sehr bemerkenswert ist die Vipperower Kirche, welche als Feldsteinbau im romanischen Stil im 13. Jahrhundert...
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Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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