Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfmitte 24, 19209 Lützow |
Telefon: | 03887430241 |
Fax: | 03887430299 |
E-Mail: | kontakt@luetzow-luebstorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dorfstraße 30, 19073 Stralendorf |
Telefon: | 03869760023 |
Fax: | 03869760070 |
E-Mail: | wawrzyniak@amt-stralendorf.de |
Anschrift: | Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin |
Telefon: | 03855451441 |
Fax: | 03855451439 |
E-Mail: | ogersuny@schwerin.de |
Anschrift: | Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin |
Telefon: | 0388518380 |
Fax: | 038851838190 |
E-Mail: | info@zarrentin.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 19205 Gadebusch |
Telefon: | 03886212111 |
Fax: | 03886212121 |
E-Mail: | hauptamt@gadebusch.info |
Anschrift: | Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg |
Telefon: | 038852330 |
Fax: | 0388523333 |
E-Mail: | info@stadt-wittenburg.de |
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Grambow bei Schwerin ist im Quellgebiet der Sude sowie im Gebiet der Nordsee-Ostsee-Wasserscheide gelegen. Große Bekanntheit besitzt Grambow durch das Herrenhaus, das im Jahr 1840 nach englischem Vorbild...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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