Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 7, 17406 Usedom |
Telefon: | 03837275036 |
Fax: | 03837275075 |
E-Mail: | j.golz@amtusedom-sued.de |
Anschrift: | An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 0383487602916 |
Fax: | 03834876092916 |
E-Mail: | anita.bemmann@kreis-vg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kurparkstraße 4, 17419 Ahlbeck |
Telefon: | 0383782500 |
Fax: | 03837825038 |
E-Mail: | sekretariat@ahlbeck.de |
Anschrift: | Am Rathaus 5, 17373 Ueckermünde |
Telefon: | 03977128474 |
Fax: | 0397712849073 |
E-Mail: | rathaus@ueckermuende.de |
Anschrift: | Stettiner Straße 1, 17367 Eggesin |
Telefon: | 03977926466 |
Fax: | 03977926442 |
E-Mail: | info@amt-am-stettiner-haff.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 17358 Torgelow |
Telefon: | 03976252139 |
Fax: | 03976202202 |
E-Mail: | ordnungsamt@torgelow.de |
Anschrift: | Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz |
Telefon: | 038377730 |
Fax: | 03837773199 |
E-Mail: | info@amtusedomnord.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Kamminke im Achterland liegt auf der östlichen Insel Usedom. Ein Besuch der Gedenkstätte Golm, des Hafens und der Mühle am Kleinen Haff ist sehr lohnenswert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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