Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 1, 49757 Werlte |
Telefon: | 05951201310 |
Fax: | 0595120153 |
E-Mail: | samtgemeinde.werlte@werlte.de |
Anschrift: | Ordeniederung 1, 49716 Meppen |
Telefon: | 05931440 |
Fax: | 05931443621 |
E-Mail: | info@emsland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstr. 1, 49699 Lindern (Oldenburg) |
Telefon: | 05957961028 |
Fax: | 05957961033 |
E-Mail: | gemeinde@lindern.de |
Anschrift: | Poststraße 13, 26897 Esterwegen |
Telefon: | 0595520046 |
Fax: | 0595520020 |
E-Mail: | heinz.huentelmann@nordhuemmling.de |
Anschrift: | Ludmillenhof, 49751 Sögel |
Telefon: | 05952206136 |
Fax: | 05952206636 |
E-Mail: | samtgemeinde@soegel.de |
Anschrift: | Alte Mühlenstraße 12, 26169 Friesoythe |
Telefon: | 044919293108 |
Fax: | 044919293100 |
E-Mail: | kamps@friesoythe.de |
Anschrift: | Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen |
Telefon: | 04475949420 |
Fax: | 04475949490 |
E-Mail: | rathaus@molbergen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Westlich von Cloppenburg, in der Region Hümmling ist Rastdorf gelegen. Historisch geht die Gemeinde vermutlich auf eine 1833 gegründete Kolonie zurück. Der Rastdorfer Heimatstein ist einen Besuch wert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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