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Familiengerichte in Niedersachsen - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 10)

Info zu Familiengericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg
Telefon:04412200
Fax:04412203040
E-Mail:agol-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg
Telefon:0447188000
Fax:04471880010
Anschrift:Bismarckstraße 8, 25335 Elmshorn
Telefon:041212320
Fax:04121232444
E-Mail:verwaltung@ag-elmshorn.landsh.de
Anschrift:Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn
Telefon:052511260
Fax:05251126360
E-Mail:poststelle@ag-paderborn.nrw.de
Anschrift:Möllner Straße 51a, 19230 Hagenow
Telefon:0388361700
Fax:03883617047
Anschrift:Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück
Telefon:05413150
Fax:05413156304
E-Mail:poststelle@ag-os.niedersachsen.de
Anschrift:Hinter Straße 33, 37115 Duderstadt
Telefon:055279120
Fax:05527912111
E-Mail:poststelle@ag-dud.niedersachsen.de
Anschrift:Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück
Telefon:054396080
Fax:05439608200
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 30, 33330 Gütersloh
Telefon:0524110333
Fax:05241103340
E-Mail:poststelle@ag-guetersloh.nrw.de
Anschrift:Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg
Telefon:03946710
Fax:0394671168
E-Mail:ag-qlb@justiz.sachsen-anhalt.de
91 - 100 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Familiengericht

Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, die sich um Entscheidungen von Familiensachen kümmert.

Rechtliche Grundlagen im Familienrecht

Das Familiengericht ist für Entscheidungen in rechtlichen Familiensachen zuständig. Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Zuständigkeiten des Familiengerichts sind auch im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

Rechtliche Familiensachen

Die Familiensachen im deutschen Recht sind im FamFG geregelt. Unter anderem versteht man folgende Aspekte unter Familiensachen: Ehesachen (z. B. Scheidung), Kindschaftssachen, Adoptions- und Abstammungssachen sowie Lebenspartnerschaftssachen.

Geschichte des Familiengerichts

Familiengerichte gibt es seit 1976 in Deutschland, als das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts eingeführt wurde. 2009 änderten sich im Zuge einer Familienrechtsreform die Zuständigkeiten des Familiengerichts.

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