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Gewerbeämter in Wesendorf - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(48)
Gewerbeamt des Landkreises
13.25 km von Wesendorf
Anschrift:Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Telefon:05371820
Fax:0537182357
E-Mail:landkreis@gifhorn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wesendorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(24)
Gewerbeaufsichtsamt
24.54 km von Wesendorf
Anschrift:Ludwig-Winter-Str. 2, 38120 Braunschweig
Telefon:0531354760
Fax:053135476333
E-Mail:poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:00 -15:30 Uhr
Fr 08:00 - 14:30 Uhr
persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
Anschrift:Am Französischen Garten 1, 29221 Celle
Telefon:051419161021
Fax:0
E-Mail:info@lkcelle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8.00 Uhr - 16.00 Uhr, Do 8.00 Uhr - 17.00 Uhr, Fr 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
(4)
Gewerbeamt
34.21 km von Wesendorf
Anschrift:Theodor-Müller-Straße 16a, 39646 Oebisfelde-Weferlingen
Telefon:039002480420
Fax:03900248010
E-Mail:info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(31)
Gewerbeamt
34.59 km von Wesendorf
Anschrift:Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig
Telefon:0531115
E-Mail:gewerbe.ordnung@braunschweig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
Gewerbeamt
36.31 km von Wesendorf
Anschrift:Kantstraße 5, 31224 Peine
Telefon:05171499351
Fax:051714997390
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 8-15:30 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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