Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sallstraße 16, 30171 Hannover |
Telefon: | 051116843858 |
Fax: | 051116841598 |
E-Mail: | wohnraumversorgung@hannover-stadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Französischen Garten 3, 29221 Celle |
Telefon: | 051419164079 |
Fax: | 051419164099 |
E-Mail: | info@lkcelle.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 30880 Laatzen |
Telefon: | 051182055046 |
E-Mail: | teamsozialesicherung@laatzen.de |
Anschrift: | Woltorfer Str. 74, 31224 Peine |
Telefon: | 051714010 |
Fax: | 051714017700 |
E-Mail: | mail@landkreis-peine.de |
Anschrift: | Steinweg 1, 38518 Gifhorn |
Telefon: | 05371820 |
Fax: | 0537182357 |
E-Mail: | landkreis@gifhorn.de |
Anschrift: | Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31132 Hildesheim |
Telefon: | 051213090 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Burgdorf in der Region Hannover war bis 1974 Sitz des Landkreises Burgdorf und ist für seinen Spargelanbau überregional sehr bekannt. Dieser hat seit 1750 Tradition an diesem Ort. Auch befindet sich die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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