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Gerichtsvollzieher in Dissen am Teutoburger Wald - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieherin Hartlage
20.55 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Bramscher Str. 40b, 49088 Osnabrück
Telefon:05419773120
Fax:05419773139
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr Do 16-17 Uhr
(30)
Gerichtsvollzieherin Wulf
26.73 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Obere Eschstr. 20, 49179 Ostercappeln
Telefon:054738011583
Fax:054738011584
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr
Di 13-14 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Peters
27.09 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Boerskamp 37, 49134 Wallenhorst
Telefon:054078959474
(0)
Obergerichtsvollzieher Peters
27.09 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Boerskamp 37, 49134 Wallenhorst
Telefon:0540730986
Fax:05407818345
Sprechzeiten:Mo+Mi 14-15 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Krehe
27.29 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:von Miquelstr. 17, 49134 Wallenhorst
Telefon:0540731433
Fax:054078959329
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Do 15-16 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Schaal
27.63 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Am Pingelstrang 75, 49134 Wallenhorst
Telefon:0540730592
Fax:05407859132
Sprechzeiten:Mo 8-9 Uhr Do 15-16 Uhr
(14)
Gerichtsvollzieherin Knollenberg
31.02 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Heidestr. 25a, 49565 Bramsche
Telefon:05461908760
Fax:05461908759
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Do 17-18 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Möller
37.36 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Theodor-Heuss-Eing 17, 49565 Bramsche
Telefon:054612773
Fax:05461885828
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr Do 9-10 Uhr
(5)
Obergerichtsvollzieher Lührmann
41.42 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Ueffelner Str. 5a, 49586 Neuenkirchen
Telefon:05465205001
Fax:05465205002
Sprechzeiten:Mo 16-17 Uhr Mi 8:30-9:30 Uhr
(2)
Obergerichtsvollzieher Kulik
50.51 km von Dissen am Teutoburger Wald
Anschrift:Otto-Hahn-Str. 8, 49593 Bersenbrück
Telefon:054392933
Fax:05439904295
Sprechzeiten:Mo+Do 14-15 Uhr
11 - 20 von 21
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Dissen am Teutoburger Wald? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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