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Standesämter in Glandorf - Öffnungszeiten

Info zu Standesamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Standesamt
2.15 km von Glandorf
Anschrift:Münsterstr. 11, 49219 Glandorf
Telefon:05426949923
Fax:05426949933
E-Mail:gemeinde@glandorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
mittwochs geschlossen
Anschrift:Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Telefon:05415010
Fax:05415014402
E-Mail:info@landkreis-osnabrueck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-13 Uhr, Do bis 17:30 Uhr geöffnet
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Glandorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Standesamt
7.17 km von Glandorf
Anschrift:Hauptstraße 14, 49536 Lienen
Telefon:0548373960
Fax:05483739659
E-Mail:info@lienen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
Di geschlossen
(3)
Standesamt
8.34 km von Glandorf
Anschrift:Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer
Telefon:05424291151
Fax:05424291119
E-Mail:rathaus@bad-laer.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Mo 15:00-17:00 Uhr, Do 15:00-18:00 Uhr
(19)
Standesamt
10.11 km von Glandorf
Anschrift:Am Gografenhof 4, 49186 Bad Iburg
Telefon:0540340417
Fax:0540340499
E-Mail:standesamt@badiburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Standesamt
10.17 km von Glandorf
Anschrift:Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern
Telefon:02532820
Fax:025328246
E-Mail:gemeinde@ostbevern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Standesamt
11.73 km von Glandorf
Anschrift:Schürenstraße 17, 48336 Sassenberg
Telefon:025833090
Fax:025833098800
E-Mail:stadt@sassenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Do 8:30 - 18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Standesamt Glandorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Standesamt

Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.

Aufgaben der Standesämter

Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.

Personenstandswesen

Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.

Beurkundungen des Personenstands

Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und  Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.

Geschichte des Standesamts

Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.

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