Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alter Postweg 113, 26670 Uplengen |
Telefon: | 04956911720 |
Fax: | 04956911733 |
E-Mail: | gemeinde@uplengen.de |
Anschrift: | Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Ostfriesland) |
Telefon: | 04919261264 |
Fax: | 04919261388 |
E-Mail: | info@landkreis-leer.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 200, 26689 Apen |
Telefon: | 044897342 |
Fax: | 044897380 |
E-Mail: | gemeinde@apen.de |
Anschrift: | Rathausring 8-12, 26849 Filsum |
Telefon: | 04957918030 |
Fax: | 04957918040 |
E-Mail: | gemeinde@juemme.de |
Anschrift: | Rathausstraße 14, 26835 Hesel |
Telefon: | 049503946 |
Fax: | 049503939 |
E-Mail: | rathaus@hesel.de |
Anschrift: | Am Markt 2, 26655 Westerstede |
Telefon: | 0448855425 |
Fax: | 044885555 |
E-Mail: | info@westerstede.de |
Anschrift: | Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede |
Telefon: | 04488562261 |
Fax: | 04488562349 |
E-Mail: | landkreis@ammerland.de |
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Uplengen zeichnet sich durch weitläufige Moorflächen aus und ist flächenmäßig die wohl größte Gemeinde im Landkreis Leer. Historische Bedeutung besaß der Ort lange Zeit durch die mittelalterliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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