Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ringstr. 26, 26789 Leer |
Telefon: | 04919263111 |
Fax: | 04919263188 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede |
Telefon: | 04488560 |
Fax: | 0448856444 |
E-Mail: | info@ammerland.de |
Anschrift: | Korbweidenstraße 13, 26603 Aurich |
Telefon: | 04941160 |
Fax: | 04941161099 |
E-Mail: | stva@landkreis-aurich.de |
Anschrift: | Schloßstr. 11, 26409 Wittmund |
Telefon: | 044628601 |
Fax: | 04462861604 |
E-Mail: | ordnungsamt@lk.wittmund.de |
Anschrift: | Industriestr. 1, 26121 Oldenburg |
Telefon: | 04412354444 |
Fax: | 04412352879 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Bullhamm 13, 26441 Jever |
Telefon: | 044619190 |
Fax: | 044619198800 |
E-Mail: | strassenverkehr@friesland.de |
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Uplengen zeichnet sich durch weitläufige Moorflächen aus und ist flächenmäßig die wohl größte Gemeinde im Landkreis Leer. Historische Bedeutung besaß der Ort lange Zeit durch die mittelalterliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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