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Anschrift: | Schloßplatz, 31582 Nienburg (Weser) |
Telefon: | 05021967226 |
Fax: | 05021967430 |
E-Mail: | info@kreis-ni.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 04231150 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Anschrift: | Stresemannstraße 48, 28207 Bremen |
Telefon: | 0421115 |
Fax: | 042136115013 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bremer Straße 19, 27404 Zeven |
Telefon: | 042619836795 |
Fax: | 042619832348 |
E-Mail: | auslaenderamt@lk-row.de |
Anschrift: | Vogteistr. 19, 29683 Bad Fallingbostel |
Telefon: | 05162970333 |
E-Mail: | info@heidekreis.de |
Anschrift: | Lange Straße 1 A, 27749 Delmenhorst |
Telefon: | 04221992350 |
Fax: | 04221991211 |
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Hoya im Landkreis Nienburg/Weser wurde erstmals um 1150 in den "Wundern des heiligen Bernward" erwähnt und ist durch zahlreiche Sehenswürdigkeiten sehr attraktiv für Besucher. Das berühmte Schloss von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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