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Bafögstelle Oldenburg (Studentenwerk Oldenburg) (Bafögamt)

Schützenweg 44, 26129 Oldenburg

(3.6 Sterne, 18 Bewertungen)
Telefon:0441971750
Fax:04419717599
E-Mail:bafoeg@sw-ol.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
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Das Bafögamt in Oldenburg kümmert sich um verschiedene Wege der Berufsausbildungsfinanzierung und stellt Ihnen verschiedene Wege der Finanzierung von Ausbildung und Studium zur Auswahl. Um Kontakt mit dem Amt aufzunehmen, können Sie Informationen zu Anschrift, Mail und Telefon des Bafögamtes in Oldenburg nutzen.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Bafögamt-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 53.15064, Längengrad: 8.19259

Bafögamt Oldenburg: Informationen zu Bafögstelle Oldenburg (Studentenwerk Oldenburg)

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Bafögstelle Oldenburg (Studentenwerk Oldenburg). Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Bafögstelle Oldenburg (Studentenwerk Oldenburg) können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Bafögamt

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) wurde seit seinem Inkrafttreten 1971 mehrmals neugefasst. Ziel des BAföGs ist die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen. Die Förderung gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich an Schüler und Studenten.

Studentenwerke und BAföG

Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Studentenförderung zuständig. Die Studienfinanzierung im Rahmen des BAföGs ist eine der Hautaufgaben von Studentenwerken. In Rheinland-Pfalz sind Bafögämter aber direkt den Hochschulen angegliedert.

Förderungsfähige Ausbildungsarten

Förderungsfähig gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz sind Erstausbildungen. Daher greift das BAföG beim Besuch einer (Berufs-)Fachschule oder einer Schule des Zweiten Bildungsweges. Auch das Studium an einer Akademie oder Hochschule im In- und Ausland gilt als förderungsfähig.

Förderungsvoraussetzungen

Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung gemäß BAföG ist, dass das angestrebte Ausbildungsziel erreicht werden kann. Neben deutschen Staatsbürgern sind Ausländer nur mit einem ausbildungsunabhängigen Aufenthaltsrecht gemäß BAföG förderungsberechtigt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie seiner nächsten Familienangehörigen. Eine Ausnahme bildet die elternunabhängige Förderung.