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Wohnungsämter in Harsefeld - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Am Sande 4, 21682 Stade
Telefon:04141120
Fax:04141121025
E-Mail:bauordnungsamt@landkreis-stade.de
Öffnungs­zeiten:Infoschalter:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Harsefeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(11)
Amt für Wohnangelegenheiten
19.49 km von Harsefeld
Anschrift:Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel
Telefon:04103707266
Fax:0410370788266
E-Mail:t.osterloh@stadt.wedel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist
Telefon:041228540
Fax:04122854140
E-Mail:info@amt-gums.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr Mi geschlossen
Anschrift:Holstenplatz 3-5, 22869 Schenefeld
Telefon:040830370
Fax:04083037177
E-Mail:rathaus@stadt-schenefeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Wohnungsbehörde
27.95 km von Harsefeld
Anschrift:Wassermühlenstr. 7, 25436 Uetersen
Telefon:041227140
Fax:04122714388
E-Mail:info@stadt-uetersen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 16-18 Uhr
(7)
Amt für Soziale Dienste und Wohnen
30 km von Harsefeld
Anschrift:Wittstocker Str. 7, 25436 Tornesch
Telefon:0412295720
Fax:0412255844
E-Mail:info@tornesch.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen, nur mit Terminvergabe
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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